Bei der Behandlung der
Parodontitis hat sich in den letzen Jahren einiges getan. Früher war es üblich chirurgische Maßnahmen zu ergreifen. Mittlerweile können chirurgische Maßnahmen durch den Einsatz schonenderer Verfahren in einigen Fällen vermieden werden. Aber die Behandlung der Parodontitis stellt immer noch eine Herausforderung für Patienten und Zahnarzt dar.
Zu den schonenderen Verfahren gehören Ultraschall (das sog. Vector-System) und der Laser. Beide sind inzwischen zum Standard in der Behandlung der Parodontitis geworden und werden von speziell dafür ausgebildeten Zahnärzten (dreijährige Weiterbildung), sog. Parodontologen, angeboten.
Früher fand eine Parodontitis-Behandlung durch eine Lappen-Operationen statt. Bei diesem operativen Eingriff wurden die Zahnfleischtaschen chirurgisch aufgeklappt, um die darunter liegende Bereiche unter Sicht behandeln zu können. Konkremente und Ablagerungen konnten anschließend mit speziellen Werkzeugen händisch abgekratzt werden. Eine kraft- und zeitaufwendige Methode.
Angenehmer und sanfter ist der Einsatz des Lasers bei der Behandlung der Parodontitis. Vielverspechend sind sog. Erbium:YAG Laser. Der Laserstrahl entfernt das entzündete Zahnfleisch vorsichtig und sanft. Dabei werden Bakterien, die sich in den Zahnfleischtaschen eingenistet haben, zerstört und die Heilung stimuliert.
Bei sehr tiefen Taschen ist die Kombination zwischen Laser und chirurgischen Maßnahmen sinnvoll, um den Zahn zu retten und einen Ausfall zu verhindern.
Nicht immer wird der Laser den hohen Erwartungen der Patienten gerecht. In wissenschaftlichen Studien erwies sich die Lasertechnologie gegenüber chirurgischen Methoden nicht als besser. In einigen Fällen war die Anwendung sogar risikoreicher.
Bei fehlerhafter Anwendung kann der Laserstrahl auch gesundes Gewebe zerstören und zu Gewebenekrosen (Absterben von Gewebe) führen. Da Laserlicht die Augen schädigen können, muss während der Behandlung eine Schutzbrille getragen werden.
Die Krankenkassen übernehmen in der Regel die Behandlung mit dem Laser nicht. Der Patient muss in der Regel die Kosten der Laser-Behandlung selbst tragen.
Eine Nachbehandlung ist vierteljährlich notwendig als Teil der Parodontitisbehandlung. Nur so lässt sich der Erfolg langfristig einstellen. Die Nachbehandlung wird auch als Parodontitisrecall bezeichnet.