In der Regel wohl nicht. Eindeutig keine Kassenleistung ist die Revision einer Wurzelfüllung bei mehrwurzeligen Seitenzähnen. Hier ist nach Kassenrichtlinien die Entfernung oder die Wurzelspitzenresektion angezeigt. Zu letzterer habe ich ein etwas gestörtes Verhältnis, denn bei vernünftiger ... mehr