Wa-Quack1:“In der Regel wohl nicht. Eindeutig keine Kassenleistung ist die Revision einer Wurzelfüllung bei meh”Mehr“In der Regel wohl nicht. Eindeutig keine Kassenleistung ist die Revision einer Wurzelfüllung bei mehrwurzeligen Seitenzähnen. Hier ist nach Kassenrichtlinien die Entfernung oder die Wurzelspitzenresektion angezeigt. Zu letzterer habe ich ein etwas gestörtes Verhältnis, denn bei vernünftiger Wurzelfüllung ist die WSR doch eher selten erforderlich, außerdem geht bei der WSR speziell im Seitenzahnbereich doch recht viel Knochen, den man bei einer späteren Versorgung vielleicht gerne noch hätte, verloren. Wenn eine Revision der vorhandenen WF sinnvoll möglich ist (hört sich nach ihren Angaben ja so an) dann ist das vermutlich die bessere und schonendere Lösung.”Weniger