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Mögliche Gründe für volle Kostenübernahme bei besonderer Anwendung Härtefallregelung

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2 Beiträge - 1214 Aufrufe
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Groeppi  fragt am 28.02.2013
Guten Tag, sehr geehrte Damen und Herren.

Leider steht im Netz nichts exakt diesbezügliches und/oder eindeutiges:

Kann eine langjährige (über zehn Jahre, erst seit kurzem in Psychologischer Behandlung), durch mehrere aufeinanderfolgende, schwere Schicksalsschläge und schwere Wirbelsäulenschädigung bedingte Depression, und fast ebensolang bestehende Angststörung (annähernd klassische Agoraphobie, kombiniert mit immer mehr steigender Scham, sich gegenseitig "aufschaukelnd") als Grund für komplette Kostenübernahme von Implantaten im Rahmen der Härtefallregelung gewertet werden? (Patient schon längere Zeit in HartzIV. Durch immer wieder verschobene Zahnarzttermine, bedingt durch mit steigendem Schadbild weiter ansteigender Scham; und wegen unbehandelter Löcher immer stärkerer Verringerung der Putzfrequenz, bedingt durch gesteigerte Schmerzempfindung; mittlerweile kaum noch 70% des Gebisses vorhanden, und das mit vielen Füllungen und Löchern, außerdem in letzter Zeit an mehreren Stellen der Kiefer entzündet.)
Keine Zusatzversicherung ist gewillt, für im Vorfeld schon fehlende Zähne Ersatz zu leisten, die Kosten dafür aber wären wohl für den Betroffenen sowieso nicht zu tragen. Durch länger fehlende Zähne könnte der Kiefer beginnen, zu verkümmern, außerdem bestehen, wie gesagt, unter mehreren, schon wurzelbehandelten Zähnen, in Schüben immer wieder erneut aufschwellende Eitersäcke ( Nach "Draufbeißen" auf mehr als nur ziemlich weiche Kost, und sogar schon nach relativ leichter Berührung der kleinen Restsäcke mit dem Finger, schwellen diese schnell zu schmerzhaften Beulen an). Zu empfehlen wäre wohl ein Entfernen dieser Zähne, darauffolgend eine Ausheilung der Entzündungen, und weiter der Einsatz von Implantaten, wo möglich an vorher nicht infizierten Stellen.
Doch: Ist eine Kostenübernahme möglich? Der Betroffene ist 36 Jahre, besitzt keine finanziellen Reserven oder in solche umwandelbare Besitztümer. Heilung sowohl des Gebisses und Kiefers, als auch seiner seelischen Verfassung, scheint nur mit einer umfassenden Sanierung möglich. Der psychologische Teil könnte sich mit einem unabänderlich unansehnlichen Gebiss, einer praktisch unüberwindbarten Hürde, endlich "was vom Leben zu haben", ebenfalls schwierig gestalten. An Gründen mangelt es also nicht, wobei für die GKV aber lediglich der gefährdete Kiefer als echtes Argument zählen dürfte. Was können Sie mir dazu sagen? Besteht eine Möglichkeit zur Kostenübernahme?

Mit freundlichem Gruß,

Manfred Gröppner

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R. Krause  sagt am 03.03.2013
Selbstverständlich kann eine Entfernung der nicht mehr zu erhaltenden Zähne und eine prothetische Versorgung im Rahmen des von der gesetzlichen Krankenversicherung als "ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig" angesehenen Rahmens auch ohne Eigenbeteiligung ihrerseits erfolgen. Dazu ist zunächst einmal auch jeder Kassenzahnarzt verpflichtet. Eine weitergehende komfortablere oder ästhetisch ansprechendere Lösung ist jedoch immer mit finanziellen Belastungen verbunden; Implantate sind von seltenen Ausnahmesituationen wie z.B. nach Tumoroperationen im Gesicht nie von der GKV abgedeckt - wohl auch nicht in ihrem Fall. Implantate setzen für ihren Erfolg eine konsequente penible Mundhygiene voraus -ich weiß nicht, ob das wirklich eine gute Lösung für Sie wäre.

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