Wa-Quack1:“Selbstverständlich kann eine Entfernung der nicht mehr zu erhaltenden Zähne und eine prothetische Ve”Mehr“Selbstverständlich kann eine Entfernung der nicht mehr zu erhaltenden Zähne und eine prothetische Versorgung im Rahmen des von der gesetzlichen Krankenversicherung als "ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich und notwendig" angesehenen Rahmens auch ohne Eigenbeteiligung ihrerseits erfolgen. Dazu ist zunächst einmal auch jeder Kassenzahnarzt verpflichtet. Eine weitergehende komfortablere oder ästhetisch ansprechendere Lösung ist jedoch immer mit finanziellen Belastungen verbunden; Implantate sind von seltenen Ausnahmesituationen wie z.B. nach Tumoroperationen im Gesicht nie von der GKV abgedeckt - wohl auch nicht in ihrem Fall. Implantate setzen für ihren Erfolg eine konsequente penible Mundhygiene voraus -ich weiß nicht, ob das wirklich eine gute Lösung für Sie wäre.”Weniger