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Abgebrochene Instrumente

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Abgebrochene Instrumente
Wurzelentzündung

Hallo,
ich war beim Zahnarzt zur Wurzelbehandlung. Dabei ist ihm ein Instrument abgebrochen, was nun in meinem Backenzahn steckt, jedoch nicht so tief, als das man es mittels einer Wurzelspitzenresektion entfernen könnte. Nun kann es dazu kommen, dass sich das Instrument entzündet und ich eine Brücke brauche. Mein Zahnarzt meint, die Kosten einer solchen Maßnahme seien durch mmich zu tregen. M.E. ist das doch aber eher ein Versicherungsfall oder?

Ich bitte um Hilfe!!!

Abgebrochene Instrumente
Wurzelentzündung
Portrait Dr.med.dent. Walter Quack, Zahnarztpraxis, Digitale Volumentomographie, Implantologie, Zahnarzt Volumentomographie, Bergisch Gladbach, Zahnarzt, Fachkunde DVT (Digitale Volumentomographie),

Eine Wurzelbehandlung ist immer der Versuch, einen eigentlich verlorenen Zahn zu retten. Auch bei sachgerechter Durchführung kann es dabei zur Fraktur eines Instrumentes kommen. Es gibt ein paar spezialisierte Kollegen, die manchmal trotzdem noch eine Lösung finden (Entfernung des Fragments unter dem Mikroskop und mit speziellen Greifinstrumenten) oder Füllung des betroffenen Wurzelkanals am Instrument vorbei - übrigens auch immer Behandlungs"versuche!" (Es entzündet sich ja nicht das Instrument sondern ggf. der Knochen um die Wurzelspitze, wenn Keime im ungefüllten Wurzelkanal verbleiben und diese Entzündung verursachen). Eine Wurzelspitzenresektion mit retrograder Füllung ist insoweit ebenfalls von der Entfernung des Instrumentes unabhängig. Auch können bei mehrwurzeligen Zähnen, die einen hohe prothetische Wertigkeit haben, einzelne Wurzeln entfernt und der verbleibende Zahn dann prothetisch wiederhergestellt werden. Ob das bei Ihnen sinnvoll ist, hängt natürlich sehr von Ihrer Gesamtsituation ab. Eine Verantwortung des Behandlers sehe ich allein aus der Tatsache einer Instrumentenfraktur allerdings eindeutig nicht.

Abgebrochene Instrumente
Wurzelentzündung

Habe ein ähnliches Problem.

Nach dem Verbleib eines abgebrochenen Teils des Instrumentarius in einem meiner Backenzähne bei einer Wurzelbehandlung, ist nun eine Wurzelspitzenresektion erforderlich.

Kann der Zahnarzt tatsächlich nicht für die mangelhafte Wurzelbehandlung haftbar gemacht werden?! Immerhin muß ich mich einer OP mit allen zugehörigen Risiken unterziehen!

Wenn haftbar, wie beweisen?! Vorgehungsweise?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

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