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one-piece-implantat

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3 Beiträge - 249 Aufrufe
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alterzahn  fragt am 21.05.2013
Hallo, mein Zahnarzt ha3 3 dieser One-Piece-Implantate Ziff. 271F im Unterkiefer versenkt. Nun macht die PKV Probleme. Der Zahnarzt hat nach Aufforderung die Einkaufsliste kopiert. Darin stehen die One-Piece... mit ca. 340 Euro/Stück, Berechnte hat er ca. 592,13 Euro /Stück.Begründet hat er dies mit Fremdlaborkosten( Er hat in seiner Wohnung ein Dentallabor - angeblich - und bezeichnet dieses als Fremdlabor). Nun soll ich das auch noch bezahlen. Muss ich mich verklagen lassen?
Er hat mich anfangs auch überredet statt 2 Implantate 3 setzen zu lassen. Alles in allem für stolze ca. 13.000 Euro. Und ich musste einen Kredit aufnehmen !!!!!

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R. Krause  sagt am 23.05.2013
Zu den kalkulierten Gesamtkosten möchte ich mich nicht äußern - wichtiger als der Preis ist sicher die fachgerechte Ausführung. Die Frage scheint mir zu sein, wofür die genannten Kosten berechnet wurden. Wenn es sich lediglich um die verwendeten Fremdteile handelt, dann ist (aus zahnärztlicher Sicht leider) ein Aufschlag auf die Einkaufspreise nicht zulässig, obwohl Lagerhaltungskosten in einem massvollen Prozentsatz von 10-20% wohl nicht unangemessen wären - schließlich ist es wohl fast jedem implantologisch tätigen Kollegen schon passiert, dass Teile, die er irgendwann teuer eingekauft hat wegen Verfallsdatum nicht mehr verwendet werden durften. Allerdings gibt es zu dieser Weitergabe zum Einkaufspreis klare Rechtsprechung. Anders sieht das aus, wenn für die Implantate im Eigenlabor individuelle Aufbauten hergestellt wurden. Diesen können von dem behandelnden Kollegen schon nach seiner persönlichen Kalkulation in Rechnung gestellt werden und Krankenversicherungen haben manchmal recht erstaunliche Vorstellungen, welche Preise für solche individuellen Aufbauten angemessen sind. Wenn ich entsprechende Aufbauten für einen Patienten industriell herstellen lasse, dann kann dies leicht 300,--€ pro Implantat übersteigen. Bitte also vor übereilter Beurteilung genau prüfen.
MFG

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alterzahn  sagt am 23.05.2013
Hallo, und vielen Dank für Ihre Antwort.
Was passiert, wenn ich die 668,xx Euro nicht bezahle? Kann ich dann noch weiter zur Behandlung zu diesem Zahnarzt gehen?
MfG

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