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4 fehlende Zähne, Implantate & Zahnzusatzversicherung

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4 Beiträge - 4073 Aufrufe
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Imac  fragt am 26.02.2011
Hallo,

nachdem ich mich verzweifelt durch den Dschungel der vielen Fragen und Antworten gewühlt habe, bin ich nicht so recht fündig geworden.

Nun habe ich gleich mehrere Fragen!

Ich hatte das Pech, dass mir kürzlich kurz vor Abgabe der Zahnzusatzversicherungspolice eine Brücke entfernt und 1 Zahn gezogen werden musste.
Somit habe ich nun 4 fehlende Zähne.

Der Zahnarzt riet mir direkt nach dem Malheur zu Implantanten als Ersatz. Die Zähne waren soweit herunter geschliffen, dass kaum noch Substanz vorhanden war. Der tragende Zahn musste gezogen werden. Der andere konnte soweit mit Zement?? und einem Metallring hergestellt werden. Wenn ich das richtig mitbekommen habe.

Es gibt noch keine Heilplan oder dergleichen. Er sagte, ich könne vorübergehend auch eine Prothese einsetzen.

Nun bin ich verunsichert, was richtig ist. Bisher hatte ich mich noch nie mit Implantaten auseinander gesetzt.
Es fehlt oben rechts neben dem nicht mehr vorhandenen Weisheitszahn ein Zahn und unten links zwischen Eck- und Backenzahn ( oder ist das bereits der Weisheitszahn? ) 3 Zähne.

Mein größtes Problem sind meine desolaten Finanzen. Ich bin also auf eine Zusatzversicherung angewiesen.

1. Wie lange könnte ich denn mit fehlenden Zähnen herum laufen, oder das weitere Schaden entsteht?

2. Könnte ich die Implantate in Etappen einsetzen? Also jedes Jahr 1 Implantat, damit ich die Kosten aufbringen kann?

3. Ich bin über 50 Jahre alt. Gibt es da größere Probleme mit dem Einbringen der Implantate in den Kiefer?

4. Was genau bedeutet der Begriff Wartezeit? Wenn also noch keine Behandlung angeraten wurde, steht dort 8 Monate.
Was passiert, wenn innerhalb dieser 8 Monate eine weitere Brücke kaputt geht. Wäre sie dann versichert, oder nicht?
Oder müsste ich nur warten, bis die 8 Monate herum sind?

Die einzigen Versicherer, die mehr als 3 fehlende Zähne versichern, sind die Arag und die Würtembergische. Ist das korrekt?

Bei der einen Versicherung wird auch Kieferorthopädie mit versichert.
Meine Zähne im Unterkiefer beginnen, leicht zu kippen. Das war schon vor besagtem Malheur der Fall.

Würde man bei einem Patienten über 50 Jahren überhaupt noch kieferorthopädisch korrigieren?
Mein Zahnarzt sagte, man würde mehr lockern und Schaden anrichten, als Gutes tun. Freunde hingegen laufen mit Zahnspange im höheren alter herum.

Diesen Aspekt müsste ich dann ggf. bei der Wahl der Versicherung berücksichtigten.

Auch in diesem Punkt wäre ich dankbar für Rat!

Ich lese mich nun bereits seit knapp 2 Monaten durch die verschiedenen Einträge, aber bin völlig verunsichert, was ich tuen sollte.

Vielen Dank im Voraus für Ihren Unterstützung!

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R. Krause  sagt am 27.02.2011
Eine neue Versicherung für bereits bestehende Zahnschäden abzuschließen wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gelingen. Die Versorgung bereits bestehender Zahnlücken oder Defekte wird in diesem Fall in den Versicherungspolicen meist von vornherein ausgeschlossen, spüätestens beim Einreichen eines Kostenplans wird die Versicherung über detaillierte Anfragen bei allen Vorbehandlern - die Sie bei Antragstellung regelmäßig von der diesbezüglich sonst bestehenden Schweigepflicht entbinden müssen - herausfinden, seit wann welche Zähne fehlen und Sie bei der anstehenden Erstattung auflaufen lassen. Das ist letztlich auch verständlich - nach einem Totalschaden mit dem Auto werden Sie auch nicht nachträglich noch in eine Vollkaskoversicherung wechseln können. Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt über Ihre schwierige finanzielle Situation und fragen Sie ihn, welche einfachen und wenig aufwändigen Lösungen er Ihnen anbieten kann. Die sind vielleicht optisch nicht so ansprechend, aus einfacheren Materialien und weniger bequem, die Idee, dass Sie die optimale Versorgung im Nachhinein über eine Versicherung abfedern können sollten Sie aber besser fallen lassen.

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Imac  sagt am 27.02.2011
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Allerdings war sie wenig hilfreich und bezog sich leider nicht auf meine Fragen.

Vielleicht ist es in meinem Post untergegangen, aber ich hatte bis zu dem Malheur ein Gebiss ohne jegliche Probleme. Es fehlte leidglich ein Zahn, wobei der Zahnarzt sagte, dass dieser nicht ersetzt werden müsste, da er in seinen Augen keine wirkliche Funktion hatte ( Oben rechts neben Weisheitszahn.

Nun sind es durch den gezogenen Zahn 4 Zähne, die fehlen. Der Rest ist derzeit intakt.

Es gibt Versicherungen ( wie z.B. die Arag ), die fehlende Zähne zu einem höheren Tarif mitversichern. Selbstverständlich muß im Vorfeld genau angegeben werden, welche Zähne fehlen. Und es darf noch keine Therapie/Behandlung angeraten sein.

Der Zahnarzt sagte mir lediglich, dass ich genau überlegen soll, wie ich vorgehe. Und dass er in keinem Fall zu Brücken raten würde, da die spanne zu groß sei. Ich solle mit dem Gedanken spielen,mir Implantate einsetzen zu lassen.

Derzeit ist noch KEINE Behandlung angeraten!


Trotzdem danke!

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zahnversicherung  sagt am 08.04.2011
Hallo,
in Ihrem Fall kommt eigentlich nur die ARAG Versicherung und die Württembergische Versicherung infrage. beide Versicherungen würden Ihre 4 fehlenden Zähne mitversichern und Sie könnten diese ersetzen lassen. Bei der Württembergischen Versicherung können Sie sogar einen Tarif abschließen, der 100% der Implantatkosten übernimmt.
Der Vorteil der ARAG Versicherung ist, dass die Summenbegrenzung nur über 2 Jahre geht, ab dem 3. Jahr gibt es keine Höchstgrenzen mehr. Einen Leistungsvergleich für fehlende Zähne finden Sie unter [Link anzeigen] .

Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen und passiert irgendetwas innerhalb der Wartezeit, so ist dieser Vorfall nicht ausgeschlossen, wird aber erst nach Ablauf der Wartezeit bezahlt. Ist die Wartezeit z.B. 8 Monate. Verlieren Sie einen Zahn im 6. Monat, so wird der Ersatz erst im 9 Monat bezuschusst. Lassen Sie den Zahn schon im 6 Monat ersetzen, gibt es kein Geld von der Versicherung.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten.

Grüße
Konrad

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