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Interimsersatz

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5 Beiträge - 3260 Aufrufe
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gismo  fragt am 23.11.2010
Hallo ,Patient 62 j.mußten Zahn 12 ,11,21,22 gezogen werden.zahn 12 war sehr locker.Zahnarzt sagt der Knochen hat sich sehr abgebaut.Nun hat Patient den Interimsersatz (kann kaum was essen ) damit.Zahnarzt hat empfohlen eine Unterfütterung zu machen.Die Krankenkasse zahlt nicht ?Richtig auch bei Grundsicherungsbezieher?
Ist es richtig ,das erst abgewartet werden muß ob ein Knochen sich bildet?Kann man dann Implantate setzen oder eine Brücke?Was zahlt davon die Kasse`?Es wurde kein gutachter eingeschaltet.
Ist es ratsam eine 2 Meinung einzuholen?
Vielen Dank vorab für die antwort.

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R. Krause  sagt am 23.11.2010
Sofern nach multiplen Extraktionen eine Interimsprothese sehr locker sitzt, kann sie selbstverständlich unterfüttert werden. Dies ist sicher sinnvoll und wird von der Krankenkasse auch bezuschusst, es bleibt aber ein Eigenanteil (unter 100€). Bei sogenannten Härtefällen kann (nach vorheriger Beantragung) eine vollständige Kostenübernahme durch die Kasse erfolgen, dies hängt vom individuellen (geringen) Einkommen ab. Implantate sind nie Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob eine Brückenversorgung im Kassenrahmen möglich (und sinnvoll) ist hängt auch von der übrigen Restbezahnung (weitere fehlende Zähne?) und dem Zustand der potentiellen Brückenpfeilerzähne (Festigkeit/Belastbarkeit) ab. In den meisten Fällen wird eine sogenannte "Modellgußprothese", eine Stahlprothese mit Klammern und Stahlkronen an geschädigten aber erhaltungswürdigen Zähnen als Standardversorgung gewährt.

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gismo  sagt am 23.11.2010
Hallo Wa-Quack1 ,danke für die antwort.Leider will der Zahnarzt für die Unterfütterung der Interimprothese kein Heil -und kosten plan erstellen.Er sagt das wäre Betrug. will erst nach dem er die Unterfütterung gemacht hat ,die Rechnung privat abrechenen.Patient ist aber Härtefall (da Grundsicherung).Was kann man tun?gibs dazu einen Pragrafen ?Oder muß es das Grundsicherungsamt bezahlen.

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gismo  sagt am 23.11.2010
Hallo Wa-Quack1 ,danke für die antwort.Leider will der Zahnarzt für die Unterfütterung der Interimprothese kein Heil -und kosten plan erstellen.Er sagt das wäre Betrug. will erst nach dem er die Unterfütterung gemacht hat ,die Rechnung privat abrechenen.Patient ist aber Härtefall (da Grundsicherung).Was kann man tun?gibs dazu einen Pragrafen ?Oder muß es das Grundsicherungsamt bezahlen.

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R. Krause  sagt am 24.11.2010
Ich würde diesbezüglich Ihre Krankenkasse bitten, sich mit Ihrem Behandler in Verbindung zu setzen. Es steht Ihnen grundsätzlich natürlich auch frei, einen anderen Behandler zu wählen.

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