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Wa-Quack1: “Sofern nach multiplen Extraktionen eine Interimsprothese sehr locker sitzt, kann sie selbstverständl” Mehr “Sofern nach multiplen Extraktionen eine Interimsprothese sehr locker sitzt, kann sie selbstverständlich unterfüttert werden. Dies ist sicher sinnvoll und wird von der Krankenkasse auch bezuschusst, es bleibt aber ein Eigenanteil (unter 100€). Bei sogenannten Härtefällen kann (nach vorheriger Beantragung) eine vollständige Kostenübernahme durch die Kasse erfolgen, dies hängt vom individuellen (geringen) Einkommen ab. Implantate sind nie Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Ob eine Brückenversorgung im Kassenrahmen möglich (und sinnvoll) ist hängt auch von der übrigen Restbezahnung (weitere fehlende Zähne?) und dem Zustand der potentiellen Brückenpfeilerzähne (Festigkeit/Belastbarkeit) ab. In den meisten Fällen wird eine sogenannte "Modellgußprothese", eine Stahlprothese mit Klammern und Stahlkronen an geschädigten aber erhaltungswürdigen Zähnen als Standardversorgung gewährt.” Weniger

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