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Forum für ZahngesundheitForum für Wurzelentzündung

Fistel nach Wurzelbehandlung

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2 Beiträge - 3927 Aufrufe
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Destiny  fragt am 27.02.2012
Hallo, ich habe so einige Fragen bzgl. der Bildung einer Fistel und deren Folgen. Vor ca. drei Jahren wurde bei mir eine Wurzelbehandlung durchgeführt, als der Zahn abbröckelte wurde mir eine teure Krone drauf gesetzt aber nun hat sich über dem behandelten Zahn eine Fistel gebildet. Als ich nach dieser Erkenntnis bei meinem Zahnarzt war, gab dieser mir erst einmal Antibiotika und meinte, wenn es sich nicht bessern würde, müsste der Zahn entfernt werden. Darauf bin ich zu einem anderen Zahnarzt gegangen um mir eine zweite Meinung einzuholen. Nachdem dieser meinen Kiefer geröntgt hatte, war dieser ganz erschrocken, wie weit sich die Entzündung der Fistel schon ausgebreitet hatte und riet mir natürlich auch diesen Zahn sofort zu entfernen. Nun bin ich mir sehr unsicher was ich tun soll. Ist es denn normal, dass mein Zahnarzt mich seit ca. drei Jahren nicht mehr geröntgt hat? Sonst hätte er doch sehen müssen, dass sich da etwas entzündet? Und ich hätte nicht so viel für eine Krone ausgeben müssen, wenn der Zahn jetzt sowieso gezogen werden muss? Und warum kommt es zu einer Fistel? Sollte ich nun den Zahnarzt wechseln? Ich hoffe mir kann Jemand helfen...bin sehr verzweifelt, da ich generell Angst vor Zahnärzten haben bzw. vor der Behandlung und ungern bei einem "Fremden" meinen Zahn ziehen lassen will.

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R. Krause  sagt am 27.02.2012
Sofern an einem bereits umfangreich vorbehandelten Zahn erneut eine Fistel als Zeichen einer fortschreitenden Entzündung (Eiter sucht sich einen Abfluss) auftritt, ist in der Regel ein weiterer Zahnerhaltungsversuch nicht sinnvoll und die Entfernung angezeigt. Nicht immer können entzündliche Veränderungen im konventionellen zweidimensionalen Röntgenbild dargestellt werden. Da dreidimensionale Darstellungen zwar grundsätzlich inzwischen möglich sind (DVT, Volumentomographie, diese Untersuchung mit ca. 250,--€ aber recht teuer ist und auch nicht zur Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, wird vor einer einzelnen Krone meist standardmäßig nur eine zweidimensionale Aufnahme gemacht - mit den damit verbundenen diagnostischen Einschränkungen. Auch private Krankenversicherungen und Beihilfen machen bei der Erstattung von DVT-Aufnahmen oft Schwierigkeiten, obwohl diese in entsprechenden Situationen durchaus Geld für unnötige Fehlbehandlungen vermeiden können. Wenn Ihr behandelnder Zahnarzt sich vor der Anfertigung der Krone mit einer konventionellen Aufnahme begnügt hat und auf dieser Aufnahme radiologisch keine Anzeichen für ein Problem erkennbar waren, dann hat er sie letztlich entsprechend üblichem Standard behandelt und kann für ein später auftretendes Problem auch nicht verantwortlich gemacht werden.
Eine akute Entzündung zunächst durch ein Antibiotikum einzudämmen und den Zahn dann einige Tage später unter dem Schutz des Antibiotikums zu entfernen ist vertretbar; ein Hinauszögern einer notwendigen Zahnentfernung durch Antibiotikagabe ist nicht indiziert.

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