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Zahnstellungskorrektur nach Wurzelkanalbehandlung

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2 Beiträge - 200 Aufrufe
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Loren  fragt am 06.10.2019
Hallo,
ich möchte gerne eine Zahnstellungskorrektur vornehmen lassen, da ich eine große Lücke zwischen den zwei vorderen Schneidezähnen habe.
In dem Zuge müssen dann wohl die Zahnreihen im sichtbaren Bereich mit korrigiert werden, damit keine neuen Lücken entstehen. Die Zähne sind alle relativ grade, nur die Lücke stört.
Dazu muss ich sagen, dass ich (fast 30) in jungen Jahren (ca. 15) schon einmal eine solche Behandlung hatte. Ich hab bei Abschluss so feste, innenliegende Drähte hinter die Zähne bekommen, am Oberkiefer und auch am Unterkiefer. Der Draht des Oberkiefers ging irgendwann kaputt und wurde dann entfernt. Über die 15 Jahre ist jetzt die große Zahnlücke entstanden.
Soweit dazu.

Jetzt hatte ich leider schon eine Wurzelkanalbehandlung mit folgender Reinfektion und Revision. Da frage ich mich, ob man diese "künstlichen" Wurzelkanäle (also die Füllungen) wohl mit bewegen kann oder ob die dabei zerbrechen könnten?

Außerdem wüsste ich gerne ungefähr, was sowas kosten könnte.
Klar, dazu bräuchte man eigentlich mindestens ein Foto.
Ich versuche es stattdessen aber mal zu beschreiben, da es relativ einfach ist: Ich hab alle Zähne (bis auf die Weisheitszähne). Sie sind alle grade (sowohl seitlich als auch die Neigung nach vorne, alles grade. Das einzige Problem ist die Zahnlücke zwischen den zwei vorderen Schneidezähnen. Am vorderen kleinen Backenzahn (14) hatte ich die Wurzelkanalrevision.
Wie viele Bewegungen für die Zahnstellungskorrektur notwendig sind, weiß ich natürlich nicht. Es geht mir auch nur um eine grobe Schätzung. Nach meinen Recherchen (Google) kann das mit den losen Zahnspangen-dingern schon 1500€ kosten. Ob das wohl bei mir auch so viel kosten wird?
Ich hab die DFV-Zusatzversicherung mit dem Ex. 100 Tarif, die sollte das decken können?

Natürlich frage ich das auch noch den Zahnarzt.
Aber ich hole mir gerne die zweite Meinung vor der Ersten ein, wenn ihr versteht.

LG

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mesiodens  sagt am 06.10.2019
Ich sehe keinen Grund, warum die wurzelkanalbehandelten Zähne nicht mitbewegt werden könnten. Zu den Kosten kann ich keine Angaben machen.

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