Zahnfehlstellungen können sich beispielsweise in Form eines Unter- oder Überbisses oder von Schiefstellungen bemerkbar machen. Es können sich jedoch viele unterschiedliche Anomalien der Zähne und des Kiefers finden. Experten gehen davon aus, dass in Deutschland die Hälfte aller Kinder unter Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer zu leiden hat, die korrekturbedürftig sind.
Diese Empfehlung zu einer Behandlung hat in der Regel medizinische Gründe. Wenn die Kauflächen im Mund aufgrund der Fehlstellungen nicht aufeinandertreffen, wird nicht nur das Kauen beeinträchtigt, sondern auch der Kieferknochen belastet, was sich in Schmerzen äußern kann.
Abhilfe schafft eine kieferorthopädische Behandlung, die jedoch hohe Kosten - bis hin zu mehreren tausend Euro - verursacht. In der Regel übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Ausgaben für das medizinisch unbedingt Notwendige und das meist auch nur bei Kindern und Jugendlichen.
Die Kosten für eine Zahnspange, die vom (erwachsenen) Betroffenen aus eigener Tasche gezahlt werden muss, beginnen bei rund 2.500 Euro und können bis zu 8.000 Euro betragen. Es existieren Zusatzversicherungen, die privat abgeschlossen werden und einen kleineren oder größeren Teil des Betrags abdecken können.
Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung anfallende Kosten für eine notwendige kieferorthopädische Behandlung des Versicherten zwischen dem 10. und dem 18. Lebensjahr. Mit einer entsprechenden Behandlung kann in Ausnahmefällen, beispielsweise bei verletzungsbedingten Kieferfehlstellungen oder anderen Anomalien, auch schon eher begonnen werden. Wichtig hierbei ist, dass eine medizinische Notwendigkeit für die Behandlung gegeben ist. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Artikulation, das Kauen oder das Beißen aufgrund der Fehlstellungen der Zähne oder des Kiefers aktuell deutlich eingeschränkt ist oder in Zukunft mit entsprechenden Beeinträchtigungen gerechnet werden muss.
Erwachsene Personen, die Kiefer- oder Zahnfehlstellungen beheben lassen möchten, müssen diese zunächst einmal aus eigener Tasche bezahlen.
Seit dem Jahr 2002 erfolgt die Einstufung von Fehlstellungen im Kiefer oder den Zähnen anhand von kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) zwischen Stufe 1 und 5. Je höher die Stufe, umso größer ist die Behandlungsbedürftigkeit. Eine Kostenübernahme erfolgt bei Patienten im Kindes- und Jugendalter, die mindestens in KIG Stufe 3 einzuordnen sind. Behandlungskosten von Kiefer- und Zahnstellungsanomalien in den Stufen 1 und 2 werden von der gesetzlichen Kasse grundsätzlich nicht übernommen. In diesen beiden Stufen finden sich Fehlstellungen des Kiefers oder der Zähne, die aus Gründen der Ästhetik behandelt werden können. Bei den Stufen 3 bis 5 handelt es sich hingegen um ausgeprägte Anomalien des Kiefers oder Zahnfehlstellungen, bei denen eine Korrektur aus medizinischer Sicht dringend erforderlich erscheint. Selten werden auch bei Erwachsenen mit einer starken Anomalie (beispielsweise bei manchen Patienten mit KIG Stufe 5) die Behandlungskosten von der gesetzlichen Versicherung übernommen.
Der behandelnde Arzt rechnet 80 Prozent der anfallenden Kosten direkt mit der Krankenkasse ab. Die übrigen 20 Prozent müssen die Eltern zunächst als Eigenanteil vorstrecken. Wenn die Behandlung bis zum Ende durchgehalten wird, erhalten die Eltern den vorgeleisteten Eigenanteil zurück.
Aus eigener Tasche bezahlt werden müssen hingegen Extras wie Brackets aus Keramik mit hochelastischen Drähten, durch die weniger Druck auf die Zähne ausgeübt wird.
Die Kosten für die Behandlung von Fehlstellungen der Zähne und des Kiefers werden bei Kindern von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern eine medizinische Notwendigkeit dafür besteht.
Erwachsene müssen die anfallenden Kosten hingegen aus eigener Tasche bezahlen, sofern sie nicht eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die für die entsprechenden Kosten - anteilig oder komplett - aufkommt.
Letzte Aktualisierung am 28.04.2017.