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Krone gebohrt - wer Kosten übernahme

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3 Beiträge - 2472 Aufrufe
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Alina24  fragt am 15.05.2011
Hallo

Ich bin neu im forum :). Ich würde gerne eine Frage stellen.

Es geht darum, das ich eine neue Brücke und Krone erhalten habe.
Dabei sind nach einsetzen starke schmerzen im Kiefer aufgetretten. Die schmerzen haben wochen angehalten. Der Zahnarzt hat dann die Krone aufgebohrt und etwas reingedrück das der Zahn abstirbt. Wochen danach hat er eine Wurzkanalbehandlung gemacht in zwei Sitzungen im abstand von 3 Wochen.

Dabei ist in der zwischen der ersten Sitzung der Wurzelkanalbehandlung und der zweiten Sitzung die halbe Krone abgeplatzt. Bei der Zweiten Sitzung wo er die Wurzelspitzen gefüllt hat, hat er gesagt das ich eine neue Krone wohl brauche.

Das Problem ist jetzt, das man mir wieder ein Termin von 3 Wochen aufgedrückt hat. Sie sagten nur das wir beim nächsten Termin erst besprechen müssen wegen "ersatzt". Ich konnte den Zahnarzt auch nicht mehr direkt fragen weil ich förmlich rausgeschoben wurde, und er die nächste Patentin hatte.

Ich frage mich jetzt nur, warum bekommen ich andauernt für das eine Problem 3 wochen Termine. Wenn die Krone aufgebohrt werden musste wegen der schmerzen und sie dann wegplatzt, wer übernimmt die Kosten für eine neue Krone? Trage ich das selbst, oder gilt hier noch die garantie von den 2 Jahren?

Danke fürs Durchlesen und Hilfe
Liebe Grüße Alina

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R. Krause  sagt am 15.05.2011
Es ist sicher etwas unglücklich, wenn nach Eingliederung einer Krone Beschwerden auftreten, aber das kann durchaus einmal vorkommen. Normalerweise wird der Zugang von der Kaufläche der Krone gewählt und kann nachher mit einer Composite-Füllung weitgehend unsichtbar wieder verschlossen werden. Wenn unglücklicherweise größere Teile der Verblendung abgeplatzt sind, dann muss unter Umständen tatsächlich die Krone erneuert werden; ich würde in so einem Fall die Erneuerung sicher auf "Kulanz" machen - das Wort Gewährleistung hört sich immer so nach einem zahnärztlichen Fehler an, der wie gesagt ja vermutlich eher nicht vorliegt. Ob es in diesem Fall dafür einen Rechtsanspruch gibt müsste mit der Krankenkasse abgeklärt werden - wenn die Krone erneut berechnet werden soll wäre ja sicher auch ein neuer Kostenplan erforderlich. Ein gewisser zeitlicher Abstand zwischen erfolgter Wurzelfüllung und neuer Krone ist durchaus sinnvoll, um den Erfolg der Wurzelfüllung zunächst einmal abzuwarten. Kritischer she ich da Einlagen zum "Abtöten" des Nervs, dieser sollte eher in einer Sitzung unter Anästhesie entfernt und nach medikamentösen Zwischeneinlagen oder auch direkt durch eine Wurzelfüllung ersetzt werden.

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Alina24  sagt am 15.05.2011
Vielen danke für die Antwort !

Zu den sinnvollen Zeitabständen der Behandlungen die Sie beschreiben=
Nun der Schmerz im Kiefer ist immer noch da. Ich war mittlerweile bei Kiefer Massagen, HNO (Nasennebenhüllen kontrolle), Zahnklinik, Hautarzt (Allergietest), Neurologe usw..
Ich geb auch langsam auf. Da weder der Zahnarzt noch andere Ärzte eine ursache finden.

Es ist so das ich eine Vollkeramik Krone bekommen habe. Und es wurde direkt in die Mitte gebohrt wo die hälfte der Krone abplatzte. Also wenn ich Sie richtig verstanden haben, läuft es vielleicht entweder auf teilbeteiligung meinerseits hinaus. (Bei Kulanz). Oder es gibt einen neuen Kostenplan? Verstehe...

Ich dachte nur das fällt unter diese 2 Jahre garantie die auf den Kostenplännen immer stand. Deswegen meine Frage.

Ich danke Ihnen für Ihre Zeit und Mühe.
Liebe Grüße Alina

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