Wa-Quack1:“Es ist sicher etwas unglücklich, wenn nach Eingliederung einer Krone Beschwerden auftreten, aber das”Mehr“Es ist sicher etwas unglücklich, wenn nach Eingliederung einer Krone Beschwerden auftreten, aber das kann durchaus einmal vorkommen. Normalerweise wird der Zugang von der Kaufläche der Krone gewählt und kann nachher mit einer Composite-Füllung weitgehend unsichtbar wieder verschlossen werden. Wenn unglücklicherweise größere Teile der Verblendung abgeplatzt sind, dann muss unter Umständen tatsächlich die Krone erneuert werden; ich würde in so einem Fall die Erneuerung sicher auf "Kulanz" machen - das Wort Gewährleistung hört sich immer so nach einem zahnärztlichen Fehler an, der wie gesagt ja vermutlich eher nicht vorliegt. Ob es in diesem Fall dafür einen Rechtsanspruch gibt müsste mit der Krankenkasse abgeklärt werden - wenn die Krone erneut berechnet werden soll wäre ja sicher auch ein neuer Kostenplan erforderlich. Ein gewisser zeitlicher Abstand zwischen erfolgter Wurzelfüllung und neuer Krone ist durchaus sinnvoll, um den Erfolg der Wurzelfüllung zunächst einmal abzuwarten. Kritischer she ich da Einlagen zum "Abtöten" des Nervs, dieser sollte eher in einer Sitzung unter Anästhesie entfernt und nach medikamentösen Zwischeneinlagen oder auch direkt durch eine Wurzelfüllung ersetzt werden.”Weniger