Die Kosten für Zahnprothesen unterscheiden sich zum Teil ganz deutlich. Das liegt zum einen an der Art der Prothese, wie zum Beispiel eine festsitzende oder eine herausnehmbare Zahnprothese und zum anderen an den Zahnärzten, deren Rechnungen sehr unterschiedlich ausfallen können.
Aus diesem Grund lohnt es sich für Patienten immer, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. In Deutschland haben Patienten die freie Arztwahl, sodass sie sich auch von einem 2ten Zahnarzt beraten lassen können. Durch einen Vergleich der Kosten kann bares Geld gespart werden, in manchen Fällen sogar bis zu 40 Prozent. Auch Geringverdiener haben die Möglichkeit, eine Zahnprothese zu erhalten. Viele betroffene Personen wissen allerdings gar nicht, dass sie einen Zahnersatz-Zuschuss erhalten können. Aus diesem Grund nutzen sie diese Leistungen oft nicht - welche ihnen aber durch die gesetzliche Krankenversicherung zusteht.
Ein Alleinlebender, dessen monatliches Bruttoeinkommen nicht höher als 1.080 Euro ist, bekommt finanzielle Unterstützung für die Zahnprothese. In diesem Fall ist die Versorgung sogar kostenfrei. Bei Ehepaaren beträgt die Höchstgrenze des monatlichen Einkommens 1.386 Euro. Für weitere Angehörige ist pro Person ein Einkommen von 252 Euro gestattet. Trifft das auf die betroffene Person zu, dann erhält sie einen Zuschuss für die Zahnprothese. Belegt werden muss das Einkommen durch Arbeitslosenbescheide, Rentenbescheide usw.. In manchen Fällen gewähren Krankenkassen auch einen Zuschuss, wenn das Einkommen etwas über dem bestimmten Satz liegt, hierfür muss dann ein Härtefallantrag bei der Krankenkasse gestellt werden.