sulzfluh:“Hallo, ich bezweifel, dass ein Abstand von 3 - 4 mm von der Brücke zum Zahnfleisch eine ordentliche ”Mehr“Hallo, ich bezweifel, dass ein Abstand von 3 - 4 mm von der Brücke zum Zahnfleisch eine ordentliche zahntechnische Arbeit ist. Ich würde mir zunächst bei einem anderen Zahnarzt (möglichst in einer Nachbarstadt) eine unverbindliche Zweitmeinung einholen. Dann den behandelnden Zahnarzt, mit Hilfe der Krankenkasse zur Nachbesserung bzw. Neuanfertigung der bemängelten Brücke auffordern.”Weniger