JuttaM:“Grundsätzlich kann man diese Frage nicht beantworten, ohne den genauen Zustand der Zähne zu kennen. ”Mehr“Grundsätzlich kann man diese Frage nicht beantworten, ohne den genauen Zustand der Zähne zu kennen. Ich habe z. B. einen Zahn, der wurde vor über 30 Jahren wurzelbehandelt, ein halbes Jahr später erfolgte eine WRS. Der Zahn ist außerdem überkront. Der Zahn machte letztes Jahr während einer Erkältung Beschwerden. Mein Zahnarzt diagnostizierte eine leichte Entzündung, riet aber von einer Revision ab. Dies würde die Substanz des Zahnes weiter schädigen. Wenn der Zahn große Beschwerden mache, müsse er gezogen werden, ansonsten solle man ihn weiter beobachten und in regelmäßigen Abständen ein Röntgenbild machen. Eine WRS ist eine Kassenleistung (und wird offenbar nicht schlecht bezahlt), die Revisionen müsstest du wahrscheinlich alle selber zahlen und dann müssten alle vier Zähne eventuell noch überkront werden. Wenn du keine Beschwerden hast, kann dich natürlich niemand zwingen, eine WRS machen zu lassen. Du kannst auch jederzeit eine zweite Meinung einholen. Eine Möglichkeit für eine Zweitmeinung bieten die offenen Sprechstunden an den Unizahnkliniken. Dort könntest du möglicherweise auch kostengünstig eine/mehrere Revision(en) vornehmen lassen. Adressen findest du hier: [Link anzeigen] Alles Gute!”Weniger