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JuttaM: “Was du beschreibst, klingt so, als ob sich die Wurzelspitze entzündet hat. Das müsste man eigentlich” Mehr “Was du beschreibst, klingt so, als ob sich die Wurzelspitze entzündet hat. Das müsste man eigentlich auf einem Röntgenbild sehen. Wenn die 1. Wurzelkanalbehandlung nicht erfolgreich war, raten die meisten Zahnärzte zu einer Revision. Ob die von der Kasse bezahlt wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab: "Eine erneute Wurzelkanalfüllung an einem bereits behandelten Zahn ist laut Richtlinie lediglich bei im Röntgenbild erkennbaren nicht randständigen oder undichten Wurzelkanalfüllungen als Kassenleistung angezeigt, und auch dann nur, wenn damit

eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann,
eine einseitige Freiendsituation vermieden wird,
der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird.

Zeigt das Röntgenbild eine krankhafte Veränderung an der Wurzelspitze, sind bei wurzelgefüllten Zähnen laut Richtlinie "primär chirurgische Maßnahmen angezeigt", ist also eher eine Wurzelspitzenresektion Kassenleistung ([Link anzeigen]).

Da eine Revision aufwändig ist, werden die meisten Zahnärzte sie nicht als (ausschließliche) Kassenleistung anbieten. Es schadet sicherlich nichts, wenn du einen Spezialisten aufsuchst, um dir eine zweite Meinung einzuholen. Der kann dann auch beurteilen, ob die 1. Wurzelkanalbehandlung fachgerecht war.”
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