Nach dem Verbleib eines abgebrochenen Teils des Instrumentarius in eine”Mehr“Habe ein ähnliches Problem.
Nach dem Verbleib eines abgebrochenen Teils des Instrumentarius in einem meiner Backenzähne bei einer Wurzelbehandlung, ist nun eine Wurzelspitzenresektion erforderlich.
Kann der Zahnarzt tatsächlich nicht für die mangelhafte Wurzelbehandlung haftbar gemacht werden?! Immerhin muß ich mich einer OP mit allen zugehörigen Risiken unterziehen!