Wa-Quack1:“In der alten Gebührenordnung (von 1988) waren verschiedene Leistungen nicht enthalten, die inzwische”Mehr“In der alten Gebührenordnung (von 1988) waren verschiedene Leistungen nicht enthalten, die inzwischen zum Standard gehören, wie z.B. die dentinadhäsive Befestigung. Diese erschienen dann neben dem Vermerk (§6Abs.2) für neue Leistung, die nicht im Verzeichnis enthalten ist - mit dem Leistungstext der eigentlich zugehörigen Leistung, die für die analoge Berechnung herangezogen wurde. Das hat aber nichts mit der Art der Krone zu tun. Seit 1.1.2012 gilt eine neue Gebührenordnung, Ihr Zahnarzt muss und wird Ihren Kostenplan also ohnehin an die neuen Regelungen anpassen (müssen).”Weniger