Wa-Quack1:“Sofern die vorhandene Krone älter als zwei Jahre ist kann grundsätzlich für einen überkronungsbedürf”Mehr“Sofern die vorhandene Krone älter als zwei Jahre ist kann grundsätzlich für einen überkronungsbedürftigen Zahn ein Antrag für einen Kassenzuschuss geschrieben werden. Je nach Bonussituation (regelmäßige Vorsorge?) varriiert der Zuschuss der Kasse, für eine einfache Stahlkrone mit Verkleidung nur der äußeren Fläche bei Vorderzähnen bzw. für eine komplette Stahlkrone (silbern) bei Seitenzähnen bleibt ein Eigenanteil von 130-170,--€ über. Sofern die Krone noch "neu" war wird die Kasse ggf. durch Begutachtung überprüfen lassen, wer für die erneute Behandlungsbedürftigkeit verantwortlich zu machen ist.”Weniger