es ist so, dass der Kontakt zum Gegenbiß fehlt. Eine Nachbesserung wie von dir beschr”Mehr“Hallo zahn11,
es ist so, dass der Kontakt zum Gegenbiß fehlt. Eine Nachbesserung wie von dir beschrieben wurde jetzt vorgenommen. Leider jedoch ist das Problem nicht behoben. Nun war ich gestern bei einem anderen Zahnarzt um eine zweite Meinung einzuholen. Er sagte, dass hier die Brücke absolut zu flach ist. Ich bin verzweifelt. Mein Zahnarzt hat mich praktisch jede Woche einbestellt und immer wieder dran rumgeschliffen. Mein Vertraunen ist weg. Ich habe soeben die Krankenkasse informiert und einen Gutachter angefordert. Ich wurde aufgeklärt, dass - falls der Gutachter meine Ansicht bestätigt - die Krankenkasse sich nur um die Rückforderung des bereits gezahlten Kassenanteils kümmert. Ich habe meinen Anteil noch nicht überwiesen. Nun ist die Frage, wie ich damit umgehe... nicht, dass mir noch mit dem Inkasso Büro gedroht wird. Wie mache ich meinem Zahnarzt klar, dass ich meinen Anteil nicht zahlen werde???? Ich weiss ja, dass es ein Urteil vom Oberlandesgericht Zweibrüggen gibt, dass ich ihm wegen Vertrauensverlust keinen weiteren Nachbesserungsversuch einräumen muss. Wie ist mein weiteres Vorgehen? ”Weniger