Wa-Quack1:“Nach den aktuellen Richtlinien der DGZMK (Deutsche Gesellschaft für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde)”Mehr“Nach den aktuellen Richtlinien der DGZMK (Deutsche Gesellschaft für Zahn- Mund- und Kieferheilkunde)sollte ein Zahn, der eine unvollständige Wurzelfüllung hat bezüglich dieser Wurzelfüllung revidiert werden und eine bis zur Wurzelspitze reichende vollständige Wurzelfüllung eingebracht werden. Dies ist allerdings nicht immer so einfach, wie es sich schreibt. Ich persönlich informiere in solchen Fällen die Patienten, dass hier ein nach aktuellen Richtlinien nicht akzeptabler/einwandfreier Befund vorliegt und dokumentiere das auch in der Karte. Tatsächlich revidiere ich den Wurzelkanal aber nur dann, wenn im Röntgenbild (evtl. DVT?) um die Wurzelspitze dunkle Schatten auf eine chronische Entzündung im Knochen hinweisen oder Beschwerden vorliegen. In vielen Fällen habe ich früher versucht, insuffiziente Wurzelbehandlungen zu perfektionieren und leider habe ich nachher - trotz manchmal röntgenologisch perfekter Aufbereitung - diese Zähne entfernen müssen, weil sie nach Revisionsversuchen plötzlich "hoch" gingen. Selbstverständlich sollte die individuelle Situation des Patienten (bevorstehende Chemotherapie/Bisphosphonate?, rheumatische Beschwerden, Herz- Kreislauferkrankungen) in der Beurteilung der Situation einbezogen werden und ggf. auch eine Revision oder Entfernung des Zahnes in Betracht gezogen werden. Eindeutig behandlungsbedürftig sind Fälle, in denen die Veränderung im Bereich der Wurzelspitze im Vergleich mehrerer Röntgenaufnahmen mit der Zeit größer wird. Ich möchte nochmal betonen, dass es sich bei meinem Vorgehen um eine (zwar überlegte und begründbare) aber von den Vorgaben der wissenschaftlichen Gesellschaften abweichende Meinung handelt.”Weniger