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Wa-Quack1: “Das Bundesinstitut für Arzneimittel hat die Anwendungsempfehlung für Amalgam vor einigen Jahren geän” Mehr “Das Bundesinstitut für Arzneimittel hat die Anwendungsempfehlung für Amalgam vor einigen Jahren geändert. Dort heißt es: "Obwohl es bisher keine Hinweise auf eine Schädigung ... durch Amalgam gibt soll dennoch im Interesse des vorbeugenden Gesundheitsschutzes auf das unnötige Legen und Entfernen von Amalgamfüllungen während Schwangerschaft und Stillzeit verzichtet werden." Eine sicher etwas unglückliche Entscheidung, die immer wieder für Verunsicherung sorgt, zumal das unnötige Legen und Entfernen von Füllungen, egal aus welchem Material grundsätzlich unterbleiben sollte. Allerdings sollte das bleibende Gebiss der Mutter vor einer Schwangerschaft saniert sein, d.h. nicht erhaltungsfähige Zähne sollten entfernt und notwendige Füllungen und prothetische Massnahmen sollten erfolgt und abgeschlossen sein. Für die von Ihnen angesprochene Frage halte ich die Amalgamfüllungen für eher unproblematisch, sofern sie tatsächlich an den Rändern undicht sind und ein echter Erneuerungsbedarf besteht, sollte dies natürlich vorher erfolgen. Dann stehen inzwischen natürlich auch diverse alternative Versorgungsmöglichkeiten ohne Amalgam - allerdings meist mit Kosten - zur Verfügung. Sehr wichtig ist allerdings ein guter entzündungsfreier Zustand des Zahnfleisches, evtl. Entzündungen sollten vorher behandelt werden und Zahnstein vorher und möglichst auch im mittleren Drittel einer evtl. Schwangerschaft ggf. nochmals entfernt werden. Ihre gute Pflege ist sicher wichtiger als die Füllungsfrage.” Weniger

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