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Wa-Quack1: “Man sollte noch wissen, wie alt der Patient/Sie sind. Wenn Sie vor 6 Jahren wegen Weisheitszähnen ge” Mehr “Man sollte noch wissen, wie alt der Patient/Sie sind. Wenn Sie vor 6 Jahren wegen Weisheitszähnen geröntgt worden sind, dann sind Sie jetzt vielleicht Mitte/Ende20. Gerade bei Patienten, die sonst sehr gepflegte und wenig gefüllte Zähne haben ist man als Zahnarzt schon mal geneigt, die Zwischenräume auch als intakt anzunehmen, auch wenn diese bei der reinen visuellen Kontrolle nicht wirklich beurteilbar sind. Es ist natürlich auch die Frage, was für eine Röntgenaufnahme gemacht wurde. 2 sogenannte Bissflügelaufnahmen im Rahmen der Kontrolle - auch regelmäßig in nicht zu langen Abständen - fände ich in ihrer angenommenen Altersklasse durchaus sinnvoll. Auf diesen Aufnahmen kann die oft in den Zwischenräumen beginnende Karies eigentlich immer so rechtzeitig erkannt werden, dass ein Schaden am Zahnmark (Nerv) vermieden werden kann. Sicher ist es nicht sinnvoll , ohne klare Indikation z.B. eine Volumentomographie anzufertigen. Für zwei Bissflügelaufnahmen gibt es von der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen knapp 8 Euro, große Geschäfte lassen sich damit bei einem Praxisstundensatz von 250,--€ aufwärts wohl eher nicht machen. ” Weniger

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