Wa-Quack1:“Eine mangelhafte prothetische Behandlung kann nicht abgerechnet werden. Die Frage ist wie meistens, ”Mehr“Eine mangelhafte prothetische Behandlung kann nicht abgerechnet werden. Die Frage ist wie meistens, ob Ihre Angabe, der Ersatz sei mangelhaft gewesen, eindeutig belegbar ist. Grundsätzlich steht ein Zahnarzt auch zwei Jahre für die Versorgung gerade, wenn etwa eine Verblendung abplatzt. Bei Neuversorgungen innerhalb von zwei Jahren wird in der Regel von der (gesetzlichen) Krankenkasse ein Gutachter eingeschaltet, der dazu Stellung nimmt, ob bei der Anfertigung des ersten Ersatzes ein Fehler passiert ist oder ob unglückliche unvorhersehbare Umstände (wenn z.B. bei einem Autounfall die Zähne beim Aufschlag auf das Lenkrad abbrechen, kann dafür der Zahnarzt nichts!)ursächlich waren. Wenn Sie sich Ihrer Sache wirklich sicher sind, dann würde ich die Rechnung für den mangelhaften Ersatz nicht bezahlen und es der Zahnärztin überlassen, den Betrag gegebenenfalls gerichtlich einzufordern. Wenn der Ersatz wirklich belegbar schlecht war, dann wird ihre Zahnärztin dieses Risiko wohl kaum eingehen.”Weniger