Wa-Quack1:“Die Fraktur eines Instrumentes an sich ist kein Fehler und kann auch bei sachgerechtem Arbeiten vork”Mehr“Die Fraktur eines Instrumentes an sich ist kein Fehler und kann auch bei sachgerechtem Arbeiten vorkommen. Man kann dem Kollegen höchstens vorwerfen, dass er sie offensichtlich über die Instrumentenfraktur nicht informiert hat. An der Notwendigkeit einer aufwändigen Revisionsbehandlung oder eben der Entfernung des Zahnes hätte das aber nicht wirklich etwas geändert - einen "Schaden" im juristischen Sinn und damit einen Schadenersatzanspruch haben Sie damit wohl nicht. Es ist auch durchaus vertretbar, je nach Situation ein Instrument, welches im Bereich der Wurzelspitze dicht verkeilt ist, zu belassen und zu einem späteren Termin röntgenologisch zu kontrollieren, ob das Instrument den Wurzelkanal unter Umständen ähnlich dicht verschließt, wie man das mit der Wurzelfüllung ja eigentlich erreichen möchte. Dann wäre auch gar keine weitere Behandlung erforderlich gewesen.”Weniger