Anzeige

Brücke hat sich gelöst, muß der Zahnarzt haften?

2 Einträge - 651 Aufrufe
Brücke hat sich gelöst, muß der Zahnarzt haften?
Zahnersatz

Ich habe schon ca. 6 Jahre lang eine Zahnbrücke. Der Zahn an dem die Brücke befestigt ist, hat sich entzündet. Die Brücke wurde durch den Zahnarzt herausgenommen. Und eine Wurzelbehandlung wurde an dem betroffenen Zahn durchgeführt. Nachdem die Behandlung abgeschlossen war, wurde die Brücke professorisch eingesetzt. Wenn es nochmal Probleme mit dem Zahn geben sollte, daß man die Brücke leichter herausnehmen kann. Gestern war meine Brücke nicht mehr da. Vermutlich hab ich sie im Schlaf verschluckt. Wer haftet jetzt für die Brücke? Ist das verschulden vom Zahnarzt oder mein Verschulden?

Brücke hat sich gelöst, muß der Zahnarzt haften?
Zahnersatz

Hallo, was der ZA bis jetzt gemacht hat, ist durchaus richtig !!
Wenn du deine Brücke im Schlaf wirklich verschluckt haben solltest, was ich mir kaum vorstellen kann (vielleicht ausgespuckt & unbewusst von bett geschmissen) wird sie ja irgendwann wieder rauskommen müssen ;)
dann kann der ZA sie dir ganz normal wieder befestigen !
Du hast 2 Jahre lang bei dem Labor die Garantie das sie nicht kaputt geht und falls doch wird sie ersetzt
nach 6 jahren hast du keine chance mehr :)

Ihre Antwort - Ihr Kommentar

 Thema abonnieren (Sie erhalten Antworten per E-Mail)

 

   

 Ich stimme den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen zu.

 

Spam-Schutz: Bitte geben Sie folgende Zahl ein: 4 

 



Zuletzt aktiv

Zahnersatz

Fachwissen Brücken »
Brücke, Brücken
Zahnbrücken - wann kommen Sie zum Einsatz?
Größere Zahnlücken können mit  Zahnbrücken versorgt werden

Anzeige
Anzeige